Historische SGV. NRW.

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei (PrüfO-MA-PM) vom 10.10.2006

Außerkraftgetreten gemäß § 22 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" vom 24.9.2009 (n.v.).




§ 3
Aufbau der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der schriftlichen Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung. Mit der Zulassung der Studentin/des Studenten zum Studium ist auch die Zulassung zu den Modulen und zugleich zu deren Prüfungen als Teil der Masterprüfung verbunden. Die Zulassung zur mündlichen Masterprüfung richtet sich nach § 9.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2007 S. 58, in Kraft getreten am 14. Februar 2007.

Fn 2

SGV. NRW. 205