Historische SGV. NRW.
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§ 9
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
(2) Die Landesregierung berichtet erstmalig dem Landtag bis zum 31. Dezember 2010 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
zugleich für
den Finanzminister
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
zugleich für
den Innenminister
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Die Justizministerin
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
zugleich für
den Minister
für Bauen und Verkehr
GV. NRW. S. 748, in Kraft getreten am 28. Dezember
2009. |