Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) vom 13.12.2011

Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.




§ 4
Bekanntgabe

(1) Das Finanzministerium gibt den auf die Gemeinden entfallenden Anteil an der Umsatzsteuer für die in § 2 Absatz 3 benannten Zeiträume durch besonderen Runderlass bekannt.

(2) Jede Gemeinde erhält über den auf sie entfallenden Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die in § 2 Absatz 3 benannten Zeiträume eine Mitteilung. Die Mitteilungen sind vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen maschinell zu erstellen und den Gemeinden rechtzeitig vor den in § 2 Absatz 3 festgelegten Terminen zuzuleiten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 688, in Kraft getreten am 1. Januar 2012.
Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.