Historische SGV. NRW.
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§ 1
Geltungsbereich
Diese Stiftungsordnung gilt für die kirchlichen Stiftungen im Sinne des § 13 StiftG NRW, die ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Anteil des Erzbistums Köln, im nordrhein-westfälischen Anteil des Erzbistums Paderborn, im Bistum Essen, im Bistum Aachen und im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster haben (katholische Stiftungen).
GV. NRW. S. 112. |
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