Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 - GFG 2012) vom 28.11.2012

Aufgehoben d. GFG 2013 (GV. NRW. S. 167).




§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse

Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 7 145 770 000 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf

1. die Schlüsselmasse für Gemeinden mit 5 608 119 000 EUR,

2. die Schlüsselmasse für Kreise mit 836 461 000 EUR,

3. die Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit 701 190 000 EUR.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 568, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2012.
Aufgehoben d. GFG 2013 (GV. NRW. S. 167).