Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2013 vom 25.03.2013

Obsolet.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung

in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                             500 000 000 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 184.