Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2013 vom 25.03.2013

Obsolet.




§ 6

Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung zu erhebende

Umlage wird auf                                                                                      16,65 Prozent

der für das Haushaltsjahr 2013 geltenden Bemessungsgrundlagen

festgesetzt.

Die Umlage ist in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines Monats zu zahlen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 184.