Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 2
Kreditermächtigungen für Investitionen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf folgende Summen festgesetzt: |
Haushaltsjahr 2015
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Haushaltsjahr 2016
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54.000.000 EUR |
85.000.000 EUR. |
GV. NRW. S. 540. |