Historische SGV. NRW.
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§ 4
Der Landschaftsverband Rheinland gewährt die LVR-Inklusionspauschale freiwillig für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die jeweilige Schülerin beziehungsweise den jeweiligen Schüler. Der Landschaftsverband Rheinland entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, über die Förderung.
In Kraft getreten am 28. September 2017 (GV. NRW. S. 763). |