Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 10 415 435 600 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für
1. Gemeinden mit 8 175 539 300 Euro,
2. Kreise mit 1 218 473 500 Euro,
3. Landschaftsverbände mit 1 021 422 800 Euro.
In Kraft getreten am 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 782). |