Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 29 (Fn 5)
Übergangsregelung, Inkrafttreten
(1)
(2) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Verwaltungsassistentanwärter richtet sich nach den bisher geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
(3) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 6).
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen