Historische SGV. NRW.
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§ 4b
Angebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung
und Frühförderung nach SGB IX
(1) Anbieter, die Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung erbringen, haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von SARS-CoV-2-Viren zu erschweren sowie Nutzer und leistungserbringende Personen zu schützen. Betreuungsgruppenangeboten ist ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept zugrunde zu legen, das den Anerkennungsbehörden im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung zur Kenntnis zu geben ist. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts sind zu beachten. Der Anbieter stellt sicher, dass die leistungserbringenden Personen angemessen unterwiesen sind in Bezug auf die Beachtung und praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen. § 4 Absatz 3 bis 4 gilt entsprechend.
(2) Interdisziplinäre oder heilpädagogische
Frühförderstellen, heilpädagogische Praxen und Autismuszentren können
ausschließlich Einzelfördermaßnahmen unter Beachtung der jeweils aktuell
geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts erbringen. Bei
Kindern, bei denen ein wesentliches Förderziel die soziale Kompetenz und die
Interaktion mit Gleichaltrigen ist, ist ausnahmsweise eine Förderung in der
Kleingruppe (maximal zwei Kinder) möglich.
In Kraft getreten am 24. April 2021 (GV. NRW. S. 439b);
geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. April 2021 (GV. NRW. S. 424),
in Kraft getreten am 3. Mai 2021; Artikel 2 der Verordnung vom 9. Mai 2021 (GV. NRW. S. 544), in Kraft getreten am 10. Mai 2021. |
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§ 1: Absatz 2b geändert und Absatz 2f eingefügt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. April 2021 (GV. NRW. S. 424), in Kraft getreten am 3. Mai 2021; Absatz 2a, 2b und 13 geändert und Absatz 2f neu gefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Mai 2021 (GV. NRW. S. 544), in Kraft getreten am 10. Mai 2021. |
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§ 2 Absatz 9 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Mai 2021 (GV. NRW. S. 544), in Kraft getreten am 10. Mai 2021. |