Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufwandsvergütung der Beamten der Justizvollzugsanstalten bei der Beschäftigung von Gefangenen außerhalb der Anstalt und bei der Bewachung von Gefangenen, die in Krankenhäuser außerhalb des Vollzugs verlegt sind vom 28.05.1999

Obsolet. Aufgehoben durch Verordnung vom 24. Mai 2023 (GV. NRW. S. 298), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist.




§ 5

Auf Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter findet die Verordnung sinngemäß Anwendung.