Historische SGV. NRW.

Satzung der IKK-Pflegekasse Westfalen-Lippe Dortmund vom 24.01.2001

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.




§ 8
Entschädigung

Die Entschädigung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse, der Bezirksbeiräte und der Regionalbeiräte wird in Anhang 1 zu dieser Satzung geregelt. Der Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 153.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.