Historische SGV. NRW.
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§ 19
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt zum 15. September 2003 in Kraft. Sie tritt zum 15. September 2008 außer Kraft.
(2) Lehrerinnen und Lehrer, die sich zum Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens noch in der Ausbildung befinden, beenden die Ausbildung nach den Bestimmungen dieser Verordnung.
Die Ministerin
für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. 2003 S. 438, in Kraft treten am 15. September 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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SGV. NRW. 223. |