Historische SGV. NRW.

Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des Landschaftsverbandes Rheinland vom 18.05.2004

Aufgehoben durch Satzung vom 7.9.2005 (GV. NRW. S. 798), in Kraft getreten am 1. Oktober 2005.




§ 7
Bereich des Maßregelvollzuges

Für Maßregeln der Besserung und Sicherung ist gemäß § 29 MRVG das Land zuständig. Soweit das Land von einer Übertragungsmöglichkeit auf Dritte keinen Gebrauch gemacht hat, ist – mit Ausnahme der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen – der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als staatliche Verwaltungsbehörde zuständig. Die nachfolgenden §§ 8 - 11 gelten daher mit der Maßgabe, dass anderweitige Zuständigkeiten nach dem MRVG nicht bestehen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 300, in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

Aufgehoben durch Satzung vom 7.9.2005 (GV. NRW. S. 798), in Kraft getreten am 1. Oktober 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

§ 18 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.