Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf der Bundesautobahn Dortmund - Kassel (BAB A 16) vom 09.01.1973

Aufgehoben am 07.05.2002 15:34:57.




§ 2

Die Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen nehmen folgende Aufgaben wahr:

1. Überwachung des Straßenverkehrs und Erforschung mit Strafe oder Geldbuße bedrohter Handlungen einschließlich der Aufnahme von Verkehrsunfällen und der notwendigen polizeilichen Maßnahmen zur Versorgung Verletzter und Sicherung von Sachgütern.

2. Verkehrsregelungs- und -lenkungsmaßnahmen sowie Rundfunkwarndienst bei Verkehrsstörungen.

3. Laufende Überprüfung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Schadensstellen.

4. Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, gefährdeten Transporten und Transporten mit gefährlichen Stoffen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1973 S. 23.Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 14.2.2002 (GV. NRW. 89)

Fn 2

SGV. NW. 205.

Fn 3

ausgegeben am 20. November 1972.