Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 5
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Das für Immissionsschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Klimaschutz, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
In Kraft getreten am 25. September 2012 (GV. NRW. S. 410). |
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