Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.
Die topographische Karte ist als Anlage 2dieser Verordnung beigefügt.
Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.
In Kraft getreten am 28. Juni 2013 (GV. NRW. S. 336). |