Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
3 / 6 |
§ 3
Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wird die inklusive LVR-Kindpauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.
Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-Kindpauschale bestimmen sich nach den jeweils gültigen Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)“.
In Kraft getreten am 28. Mai 2014 (GV. NRW. S. 291). |