Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
§ 1
Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Papierfabrik C. D. Haupt, Diemelstadt-Wrexen, in die Diemel, Gemarkung Scherfede, Flur 13, Flurstück 52, Stadt Warburg, Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen, und deren Überwachung ist das Regierungspräsidium in Kassel. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Oberkreisdirektor des Kreises Höxter, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt.
Fn1 | GV. NW. 1996 S. 211. |
SGV. NW. 77. |