Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.06.1978

§ 1

Die Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge nach § 66 des Bundesbesoldungsgesetzes wird auf die für die Entlassung der Beamten zuständigen Stellen übertragen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1978 S. 330.

Fn 2

SGV. NW. 2005.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 4. August 1978.