Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.7.2024
Artikel 8
Offene Vortragsveranstaltungen
Die SfV führt nach Bedarf Vortragsveranstaltungen durch, auch um Vertreter aus Politik und Gesellschaft mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes und des MAD vertraut zu machen.
Fn 1 | GV. NRW. 1999 S. 636. |