Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 9
Bericht der Clearingstelle Mittelstand
(1) Die Clearingstelle Mittelstand berichtet einmal jährlich dem Mittelstandsbeirat gemäß § 10 des Mittelstandsförderungsgesetzes über ihre Arbeit und über deren Ergebnisse.
(2) Der Mittelstandsbeirat bewertet auf der Grundlage dieses Berichts der Clearingstelle nach § 10 Absatz 1 des Mittelstandsförderungsgesetzes die Inhalte der Clearingverfahren und berichtet dem zuständigen Landtagsausschuss im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium über das Ergebnis seiner Beratungen.
In Kraft getreten am 7. Mai 2022 (GV. NRW. S. 681). |
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