Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 11.7.2024

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Hinterlegungssachen im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung in Hinterlegungssachen – eAktVO HintG) vom 27.11.2023


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Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2024 (GV. NRW. S. 1244).