Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 12.6.2024

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (UStAufteilVO) vom 05.12.2023

§ 4
Bekanntgabe

(1) Das für Finanzen zuständige Ministerium gibt den auf die Gemeinden entfallenden Anteil an der Umsatzsteuer für die in § 2 Absatz 3 benannten Zeiträume durch Runderlass bekannt.

(2) Jede Gemeinde erhält über den auf sie entfallenden Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die in § 2 Absatz 3 benannten Zeiträume eine Mitteilung. Die Mitteilungen sind von IT. NRW maschinell zu erstellen und den Gemeinden rechtzeitig vor den in § 2 Absatz 3 festgelegten Terminen zuzuleiten.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2024 (GV. NRW. 2023 S. 1279, ber. 2024 S. 21).