Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 20.9.2024

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ (Straßenwärterprüfungsordnung - StrWPrO) vom 06.02.2024

§ 37
Genehmigung, Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung wurde am 2.2.2024 gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Sie tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
als zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen
für den Ausbildungsberuf
„Straßenwärter/Straßenwärterin“

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Mai 2024 (GV. NRW. S. 95).