Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 52 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005.

 
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Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 462.
Aufgehoben durch Artikel 52 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005.