Historische SGV. NRW.

Satzung des LWL-Integrationsamtes über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2007 vom 22.02.2007

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamtes im Haushaltsjahr 2006 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2006 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Abs. 6 des SGB IX.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 125, ausgegeben am 13. März 2007.

Obsolet durch Zeitablauf.