Historische SGV. NRW.

Satzung der NRW.BANK vom 16.06.2011

Obsolet durch neue Satzung vom 14. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 717).




§ 30
Genehmigung und Bekanntmachung der Satzung
und deren Änderungen

1. Die Satzung und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

2. Die Satzung und deren Änderungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.