Historische SGV. NRW.

Satzung der NRW.BANK vom 16.06.2011

Obsolet durch neue Satzung vom 14. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 717).




§ 31
Sonstige Bekanntmachungen

Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen dieser Satzung oder der Anordnung der Gewährträgerversammlung öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, genügt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.