Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2011 vom 15.06.2011

Obsolet.




§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 21.994.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 306.