Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2012 vom 30.05.2012

Obsolet.




§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionsauszahlungen erforderlich ist, wird auf 12.206.600 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 207.