Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2012 vom 30.05.2012

Obsolet.




§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Haushaltsjahr 2012 zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 52.053.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 207.