Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2012 vom 30.05.2012

Obsolet.




§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 21.279.000 EUR festgesetzt.

Die allgemeine Rücklage wird zum Ausgleich des Ergebnisplanes nicht verringert.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 207.