Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2012 vom 30.05.2012

Obsolet.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 207.