Historische SGV. NRW.
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2013 vom 06.05.2013
Obsolet.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 18.405.098 EUR
festgesetzt.