Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2013 vom 06.05.2013

Obsolet.




§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 22.041.280 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 267.