Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2013 vom 06.05.2013

Obsolet.




§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 28.094.289 EUR festgesetzt.

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage soll nicht erfolgen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 267.