Historische SGV. NRW.
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2013 vom 06.05.2013
Obsolet.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die
zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
600.000.000 EUR festgesetzt.