Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.
Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.
Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.
In Kraft getreten am 1. November 2013 (GV. NRW. S. 586); geändert durch Verordnung vom 6. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1030), in Kraft getreten am 22. Oktober 2020. |
|
§ 5 Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen und Absatz 2 aufgehoben sowie Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 6. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1030), in Kraft getreten am 22. Oktober 2020. |