Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 42
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 40 und 41 entsprechend.
Abschnitt 8
Gesundheitsfürsorge
§ 42
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 40 und 41 entsprechend.
Abschnitt 8
Gesundheitsfürsorge