Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 44
Suchtmedizinische Behandlung
Für suchtkranke Gefangene sind Möglichkeiten der suchtmedizinischen Behandlung vorzuhalten.
§ 44
Suchtmedizinische Behandlung
Für suchtkranke Gefangene sind Möglichkeiten der suchtmedizinischen Behandlung vorzuhalten.