Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 1
Der Rumänischen Orthodoxen Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa mit Sitz in Nürnberg werden im Anschluss an die Verleihung der Körperschaftsrechte durch den Freistaat Bayern für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Wege der Zweitverleihung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
In Kraft getreten am 14. März 2015 (GV. NRW. S. 247). |