Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa mit Sitz in Nürnberg im Wege der Zweitverleihung vom 03.03.2015

§ 1

Der Rumänischen Orthodoxen Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa mit Sitz in Nürnberg werden im Anschluss an die Verleihung der Körperschaftsrechte durch den Freistaat Bayern für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Wege der Zweitverleihung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 14. März 2015 (GV. NRW. S. 247).