Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2015 vom 16.04.2015

Obsolet.




§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 625.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 412.