Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 625.000 EUR festgesetzt.
GV. NRW. S. 412. |
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 625.000 EUR festgesetzt.
GV. NRW. S. 412. |