Historische SGV. NRW.

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2015 vom 16.04.2015

Obsolet.




§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 33.955.765 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 412.