Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVOVetAss NRW) vom 28.03.2017

Obsolet durch Fristablauf.




§ 13
Allgemeines

Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 14. April 2017 (GV. NRW. S. 395).
Obsolet durch Fristablauf.