Historische SGV. NRW.

Satzung Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt vom 28.02.1996

Durch die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung bei den Westfälischen Provinzial-VersicherungsAGen ist die bisherige Satzung entbehrlich.




§ 8

Organe der Anstalt sind die Gewährträgerversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1996 S. 149. Durch die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung bei den Westfälischen Provinzial-VersicherungsAGen ist die bisherige Satzung entbehrlich.

Fn2

GV. NW. ausgegeben am 11. April 1996.