Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche K. d. ö. R. mit Sitz in Hannover im Wege der Zweitverleihung vom 27.02.2018

§ 1

Der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche K. d. ö. R. mit Sitz in Hannover werden im Wege der Zweitverleihung für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. März 2018 (GV. NRW. S. 148).