Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bundesbahn zur Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen vom 19.10.1993

Aufgrund der Privatiesierung der DB AG entfallen und die Aufsicht führt jetzt das Eisenbahnbundesamt.




§ 1

Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt der Deutschen Bundesbahn die Aufgaben der eisenbahntechnischen Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen in Nordrhein-Westfalen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1993 S. 842.
Aufgrund der Privatisierung der DB AG entfalle. Die Aufsicht führt jetzt das Eisenbahnbundesamt.

Fn2

§ 6 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.